Nachdem Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht der „Abgeordnetenpauschale für alle“ eine Absage erteilt haben, ist nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht worden.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages vereinnahmen rund 30% ihrer Bezüge steuerfrei. Jeder andere Steuerpflichtige hingegen muss seine Aufwendungen (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) nachweisen, um eine Reduzierung seiner Steuerlast zu erreichen.
Die zuletzt von den Klägern (ein Finanzrichter und seine Frau) eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Nun haben die Kläger eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
Der Fortgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Steuerpflichtigen kann nur empfohlen werden, unter Verweis auf das anghängige Verfahren sämtliche Steuerveranlagungen offen zu halten. Einen Rechtsanspruch auf eine Verfahrensruhe gibt es hingegen nicht. Diese kann nur aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden.