Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Einhaltung der handelsrechtlichen und/oder steuerrechtlichen Vorschriften für Firmen aller Größen und Rechtsformen.
Die Analyse und Auswertung des Jahresabschlusses dient als Grundlage für Gespräche zur Optimierung des Ergebnisses und nicht zuletzt für Kreditverhandlungen.
Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften übernehme ich gerne die Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger unabhängig davon, ob Sie zu meinem Mandantenstamm gehören.