Der Ablauf für die Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeit ist folgender:
- Die Anzeige über Arbeitsausfall ist ausgefüllt an die Arbeitsagentur zu senden -> das Formular finden Sie im Download-Bereich
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Anzeige für die Bearbeitung in der Lohnbuchführung per E-Mail zu. Sollten Sie noch im März 2020 Kurzarbeit durchführen wollen, so ist diese Anzeige bis zum 31.3.2020 zu übermitteln! - Von den betroffenen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen ist eine Einverständniserklärung zur Einführung von Kurzarbeit zu unterzeichnen. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
Bitte senden Sie uns auch hiervon eine Kopie per E-Mail zu. - Die Ihnen von der Arbeitsagentur nach Bearbeitung der Anzeige über Arbeitsausfall erteilte KUG-Stammnummer teilen Sie uns bitte umgehend mit
- Für die Lohnabrechnungen tragen Sie bitte in die Kalenderformulare für jeden Arbeitnehmer ein, wie viele Stunden er/sie hätte arbeiten müssen und wie viele Stunden davon durch Kurzarbeit ausgefallen sind. Die Formulare finden Sie im Download-Bereich (für die Monate 3/2020 bis 2/2022)
Im Rahmen der Lohnabrechnungen wird das Kurzarbeitergeld an die Arbeitnehmer/-innen von Ihnen ausgezahlt. Die Erstattung des Kurzarbeitergeldes erfolgt von der Arbeitsagentur an Sie; der hierfür erforderliche Antrag auf Kurzarbeitergeld / Leistungsantrag wird von uns vorbereitet. - Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung nach dem Leistungssatz 2 (=60%). Sollte der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin berücksichtigungsfähige Kinder haben, die nicht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sind, so lassen Sie sich als Arbeitgeber bitte den Vordruck „Bestätigung für den maßgeblichen Leistungssatz“ unterzeichnen und legen Sie uns diesen vor. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.