Horst Seehofer hat in einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche bestätigt, dass sich die Union (CDU/CSU) auf einen gemeinsamen Nenner bei der Erbschaftsteuerreform geeinigt hat. Die grundsätzlichen Ziele lauten: Steuerbefreiung für Betriebsvermögen und privatem, selbst genutztem Wohneigentum.
Nachdem bei der Reform nun einige Zeit tatenlos verstrichen ist, war nun Eile geboten. Wenn die Erbschaftsteuerreform bis zum 31.12.2008 nicht unter Dach und Fach ist, entfällt sie ab dem 01.01.2009.
CDU, CSU und SPD haben sich nunmehr einigen können. Die Union hat sich mit ihren Forderungen weitestgehend durchsetzen können.
Für Hauserben (innerhalb der Familie) und Unternehmenserben dürfte es wohl ab dem kommenden Jahr günstiger werden. Unions-Fraktionschef Volker Kauder bestätigte, dass demnach wohl keine Witwe, kein Witwer und auch Kinder nur wegen der Erbschaftsteuer nicht aus dem Wohneigentum ausziehen müssen.
Für Witwen/Witwer und – das ist neu – eingetragene Lebenspartner soll selbst genutztes Wohneigentum komplett steuerfrei bleiben. Für Kinder soll das nur gelten, wenn die Wohnfläche höchstens 200 Quadratmeter beträgt. Gekoppelt wird die Steuerbefreiung an eine zehnjährige Haltefrist, um Steuergestaltungen zu vermeiden. Die Freibeträge werden – wie im ursprünglichen Entwurf bereits vorgesehen – auf EUR 500.000 für Ehepartner und EUR 400.000 für Kinder angehoben.
Für Firmenerben könnte es auch günstiger werden. Bei einer zehnjährigen Fortführung des Unternehmens, gleicher Mitarbeiterzahl und gleicher Lohnsumme kann die Erbschaftsteuer ganz entfallen, unabhängig vom Wert des Unternehmens. Für Verwaltungsvermögen (insbesondere Immobilien) gilt das aber nur, wenn der Anteil am Betriebsvermögen weniger als zehn Prozent beträgt.
Die ursprüngliche Lösung der Besteuerung von Firmenerben wird nun als Alternative geführt: die Erben versteuern 15%, wenn die Lohnsumme über einen Zeitraum von sieben Jahren gleich gehalten wird. Der Entwurf des neuen Erbschaftsteuergesetzes sprach ursprünglich von einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren.