Finanzbuchführung

Die laufende Finanzbuchhaltung dient nicht nur der Erledigung steuerlicher Pflichten, wie der Erstellung der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie gibt auch Einblicke in unternehmensinterne Geschehnisse.

Ihre aktuellen Daten sind die Grundlage für meine Beratung – sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerlich. Ich zeige Ihnen Stärken und Schwächen auf und gemeinsam erarbeiten wir optimale Lösungen zur Erreichung Ihrer Unternehmensziele.

Ich verfolge stets die wirtschaftliche Entwicklung meiner Mandanten. Das ermöglicht mir die laufenden Steuervorauszahlungen frühzeitig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Mit optimalen und zeitnahen Steuergestaltungen können hohe Nachzahlungen häufig vermieden werden.

Die Prüfung der Eingangsrechnungen auf Übereinstimmung mit den umsatzsteuerlichen Anforderungen bei der Kontierung der Unterlagen gewährleistet, dass eventuell erforderliche Korrekturen seitens Ihres Lieferanten unverzüglich vorgenommen werden können und somit bei Betriebsprüfungen nicht zu Beanstandungen führen.