Fakt ist, dass heutzutage wahrscheinlich niemand den ausgewiesenen Listenpreis für ein neues Fahrzeug bezahlt. Die Kfz-Händler geben – je nach Marke – mehr oder weniger Prozente auf den Kaufpreis beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs.
In dem aktuellen Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen soll geklärt werden, ob die pauschale Berechnungsmethode zur Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils anhand des Listenneupreises verfassungskonform ist.
Betroffene Steuerpflichtige müssten versuchen, im Hinblick auf das aktuelle Verfahren beim Finanzamt im Rahmen eines Einspruchs ein Ruhen des Verfahrens zu erreichen. Allerdings besteht bei finanzgerichtlichen Musterverfahren kein Rechtsanspruch auf eine solche Verfahrensruhe.