Die Frist zur Stellung von Vorsteuervergütungsanträgen im Ausland für das Jahr 2008 läuft in den meisten Fällen am 30. Juni 2009 ab! Handeln Sie daher jetzt noch schnell und lassen Sie – sofern noch nicht geschehen – die entsprechenden Anträge noch stellen.
Was ist ein Vorsteuervergütungsantrag?
Unternehmen oder Unternehmer, die auch im Ausland tätig sind oder sich im Ausland präsentieren, bekommen dort unter Umständen Kosten in Rechnung gestellt, die ausländische Umsatzsteuer beinhalten. Häufig handelt es sich bei den Kostenbelegen um Messekosten, Tankquittungen und Hotelübernachtungen oder Wareneinkäufe, die nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt wurden.
Der deutsche Fiskus erstattet den Unternehmen im Inland jedoch nur die inländische Umsatzsteuer. Die ausländische Umsatzsteuer wird deutschen Unternehmen selbst dann nicht erstattet, wenn es sich um Umsatzsteuerbeträge eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union handelt.
Um die Erstattung dieser Umsatzsteuer zu beantragen ist ein sogenannter Vorsteuervergütungsantrag erforderlich, dem sämtliche Rechnungen im Orginal beigefügt werden müssen. Der ausländische Staat erstattet daraufhin die Umsatzsteuer an das deutsche Unternehmen, soweit dieses grundsätzlich steuerpflichtige Umsätze ausführt.
Unternehmen, die nur steuerfreie Umsätze ausführen (z.B. Versicherungsvertreter, Ärzte) kommen in der Regel nicht in den Genuss einer Vorsteuervergütung. Hier gelten aber Sonderregelungen, die einer genaueren Betrachtung im Einzelfall bedürfen.