29.12.2008 Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2009

Geänderte Rechengrößen in der Sozialversicherung, der Start des Gesundheitsfonds und die Verwaltungsreform der Berufsgenossenschaften führen zu Besonderheiten bei der Gehaltsabrechnung ab Januar 2009. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Die folgende Übersicht finden Sie auch als pdf-Dokument im Service-Bereich.

Gesetzliche Krankenversicherung

Am 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds. Für alle gesetzlich Versicherten gibt es daher erstmalig einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% (14,6% zzgl. 0,9% Sonderbeitrag für Kassenmitglieder). Der Arbeitnehmeranteil am Krankenversicherungsbeitrag wird sich daher auf 8,2% (14,6% : 2 + 0,9%) belaufen, der Arbeitgeberanteil demnach auf 7,3%. Für die meisten gesetzlich Versicherten dürfte der Krankenversicherungsschutz ab dem Jahr 2009 etwas teurer werden.

Private Krankenversicherungen

Ab 2009 gibt es eine Versicherungspflicht für Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die schon einmal privat versichert waren. Daher müssen private Krankenversicherungen einen Basistarif ohne persönliche Risikozuschläge anbieten, der maximal EUR 570 pro Monat kosten darf. Unter bestimmten Voraussetzungen (Bedürftigkeit) wird der Beitrag zu Hälfte erlassen.

Privat versicherten Arbeitnehmern kann ein Zuschuss von maximal EUR 268,28 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Der Höchstzuschuss greift dann, wenn der Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz gewählt hat, der aufgrund entsprechender Leistungen mit einem hohen Beitrag verbunden ist.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2009 von 3,3% auf 2,8%. In vielen Fällen kann hierdurch aber die teurere Krankenversicherung nicht vollständig kompensiert werden.

Pendlerpauschale

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Dezember 2008 zur Pendlerpauschale kann ab sofort der Zuschuss an Arbeitnehmer für die ersten zwanzig Kilometer wieder pauschalbesteuert werden. Der Vorteil der Pauschalbesteuerung liegt in der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer und der Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitgeber. Allerdings muss der Arbeitnehmer den pauschal besteuerten Teil in seiner Steuererklärung von seinen Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Abzug bringen.

Reform der Berufsgenossenschaften

Das maschinelle DEÜV-Meldeverfahren wird ab 2009 um Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) erweitert. Die Meldungen sind monatlich zu erstellen. Darüber ist eine Aufnahme in den Beitragsnachweis erforderlich.