Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zur Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 bekanntgegeben. Erfreulicherweise halten die Karlsruher Richter die aktuelle Gesetzeslage für verfassungswidrig und diese damit verworfen. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nunmehr (vorläufig) ab dem ersten Kilometer mit der (bis 2006 bekannten) Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer absetzbar. Gleichzeitig haben die Richter dem Gesetzgeber aufgegeben, eine neue Regelung – rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 – zu finden.
Das wird nicht einfach sein: die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf des Jahres. Damit ist es aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen, eine geänderte Rechtslage für das bereits abgelaufene Jahr 2007 herzustellen. Offen bleibt aber die Höhe der absetzbaren Kosten in 2007; wenn es keine neue gesetzliche Regelung gibt, wären möglicherweise die tatsächlichen Kosten steuerlich abzugsfähig. Es bleibt nun abzuwarten, wie Gesetzgeber und vielleicht dann wieder die Gerichte auf die aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe reagieren.