Recht überraschend wurde in das Jahressteuergesetz 2009 die 50%-ige Vorsteuerkürzung bei unternehmerischen Fahrzeugen wieder aufgenommen. Damit versucht der Gesetzgeber offenbar die vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 2003 geltende Regelung wieder einzuführen.
Die sogenannte Vorsteuerkappung bei der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten für unternehmerische Pkw, die auch für nichtunternehmerische Zwecke (z.B. privat) genutzt werden war bereits bis 2003 im deutschen Umsatzsteuergesetz enthalten.
Da diese Regelung jedoch gegen die europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verstößt, bedarf sie einer Ratsermächtigung der Europäischen Union. Diese Ermächtigung war zum 31. Dezember 2002 ausgelaufen, so dass sich deutsche Unternehmen auf die günstigere europarechtliche Grundlage berufen konnten, auch wenn die gesetzliche Grundlage bis 2003 im Umsatzsteuergesetz verankert war.
Auch wenn das Bundeskabinett Steuervereinfachung als Begründung anführt, ist das Steuerchaos aufgrund von Übergangsregelungen und der Abhängigkeit von der EU-Ratsermächtigung vorprogrammiert.