Novemberhilfe

Für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der Pandemie-Maßnahmen temporär geschlossen wurde oder wird, stellt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, die sogenannte „Novemberhilfe“ zur Verfügung. Betroffenen erhalten diese Hilfe schnell und unbürokratisch in Form von Zuschüssen von 75% ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Schließungszeit.

Wie schon für die vorangegangenen Überbrückungshilfen I und II gilt, dass die Beantragung über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt vorzunehmen ist. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis € 5.000,00 beantragen.

Die Anträge können ab sofort bis zum 31.1.2021 gestellt werden.

Sprechen Sie mich gerne darauf an.