Das BMF hat ein Schreiben zur Auslegung der gesetzlichen Neuregelung zum Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften veröffentlicht. § 2 Abs. 8 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 07.05.2013 (BGBl 2013 I S. 2397) neu in das Gesetz aufgenommen. Hiernach sind die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden. Das nun veröffentlichte BMF-Schreiben regelt die Auslegung des Gesetzes und stellt klar, dass Lebenspartnerschaften mit Kindern bei der Zusammenveranlagung genauso behandelt werden wie Eheleute. Dazu gehört, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft grds. die doppelten Kinderfreibeträge erhalten. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen praktischen Fallkonstellationen („Stiefkindadoption“, „Fremdkindadoption“) erläutert. Das Schreiben ergänzt das bisherige Schreiben vom 28.02.2013 (BStBl 2013 I S. 485) und ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
BMF, Schreiben v. 17.01.2014 – IV C 4 – S 2282-a/O