Das Jahressteuergesetz hat an vielen Stellen den Charakter eines Korrekturgesetzes, nachdem im Laufe des Jahres 2010 die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof einige Male nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach.
So enthält das Jahressteuergesetz 2010 folgende Modifizierungen:
– Zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören zukünftig nicht mehr Dinge des täglichen Gebrauchs. Zurückzuführen ist diese Änderung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der den Verlust aus der Veräußerung eines Pkw innerhalb eines Jahres zur Feststellung zuließ.
– Der Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug für häusliche Arbeitszimmer wird teilweise wieder eingeführt. Der Höchstbetrag entspricht dem Abzugsbetrag vor Einführung der verfassungswidrigen Abzugsbeschränkung. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen maximal EUR 1.250 steuerlich abgezogen werden.
– Erhaltene Erstattungszinsen vom Finanzamt gehören zukünftig wieder zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Der Bundesfinanzhof hatte erst kürzlich entschieden, dass diese Zinsen nach der aktuellen Rechtslage nicht hierzu gehöhren.
Zu den sonstigen Änderungen gehören:
– die Gleichstellung von Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miit Ehegatten im Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- und im Grunderwerbsteuerrecht.
– die Einführung einer Pflicht zur Übermittlung von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen
Auch das jetzt verabschiedete Jahressteuergesetz enthält an einigen Stellen bedenkliche und zweifelhafte Änderungen, die auch in Zukunft die Gerichte wieder beschäftigen werden.