Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 10.09.2009 (Aktenzeichen C-269/07) auf Grund einer Vertragsverletzungsklage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften entschieden, dass die aktuelle Riester-Rentenförderung in Deutschland gegen geltendes Europarecht verstößt.
In folgenden Punkten muss die Bundesregierung die Rentenförderung nachbessern:
1.) Rentner, die im europäischen Ausland leben (und somit in Deutschland in der Regel nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind) und ausländische Arbeitnehmer, die später wieder in ihre Heimat zurückkehren, mussten die erhaltene Riester-Förderung teilweise zurückzahlen.
2.) Das angesparte Kapital durfte nur zum Erwerb einer Immobilie in Deutschland verwendet werden.
3.) Grenzgänger, die im Ausland leben, jedoch in Deutschland arbeiten, waren von der Rentenförderung ausgeschlossen.
Es ist damit zu rechnen, dass Fördertatbestände, die bisher auf das Inland beschränkt waren, auf das EU-Ausland (nicht Europa!) ausgeweitet werden.
Das Bundesfinanzministerium will die Vorgaben des Eurpäischen Gerichtshofs zeitnah umsetzen, um eine europarechtskonforme Gesetzeslage herzustellen.