Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wird die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bundeseinheitlich auf 500.000 € angehoben. Die Neuregelung wird rückwirkend zum 1.7.2009 in Kraft treten und ist bis zum 31.12.2011 befristet.
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 € betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet (Ist-Versteuerung). Durch Artikel 8 des Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung das Umsatzsteuergesetz dahingehend geändert werden, dass vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2011 an die Stelle des Betrags von 250.000 € der Betrag von 500.000 € tritt. Die bisher nur in den neuen Bundesländern geltende Umsatzgrenze gilt damit im gesamten Bundesgebiet. Die Änderung wird rückwirkend zum 1.7.2009 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 10. Juli 2009 zugestimmt.
Hierzu führt das Bundesministerium der Finanzen weiter aus: Anträgen auf Gestattung der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten kann im Vorgriff auf die zu erwartende Verkündung im Bundesgesetzblatt bereits vor dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsnorm entsprochen werden. Die Genehmigung der Istversteuerung kann jedoch nur für Umsätze erteilt werden, die nach dem 30.6.2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 1.7.2009 enden, ist nicht möglich. Hinsichtlich des maßgeblichen Gesamtumsatzes ist ausschließlich auf den Umsatz des Kalenderjahres 2008 abzustellen, der für eine Genehmigung der Istversteuerung nach der Neuregelung nicht mehr als 500.000 € betragen darf. Der im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2009 erzielte Gesamtumsatz bleibt außer Betracht.
Quelle: BMF online