27.01.2009 Umweltprämie kann beantragt werden

Ab sofort können Pkw-Halter, die sich für den Kauf eines neuen und gleichzeitig zur Verschrottung eines alten Fahrzeugs entscheiden, einen Zuschuss in Höhe von jeweils 2.500 Euro beantragen (Umweltprämie, umgangssprachlich auch Abwrackprämie). Hierfür stellt die Bundesregierung Mittel von insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Für einen Antrag auf die Umweltprämie müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

* Der/die Antragsteller/-in muss eine Privatperson sein.

* Das Altfahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein.

* Der alte PkW muss mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden sein.

* Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.

* Die Verschrottung muss durch einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung belegt werden und der Betreiben des Demontagebetriebs muss bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

* Das Neufahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen worden sein oder darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

* Das Neufahrzeug muss mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge.

* Das Neufahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen sein.

* Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.

* Der Halter des alten Fahrzeugs muss mit dem des neuen Fahrzeugs identisch sein.

Achtung: Ab dem 30.03.2009 ist die Beantragung der Umweltprämie nur noch online über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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