Um die Auswirkungen der Finanzkrise zu mildern hat die Bundesregierung ein Paket schnell wirksamer Investitionsmaßnahmen zusammengestellt. Die Kfz-Steuer-Befreiung für Neuwagen tritt nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Glos sogar sofort ein.
Das Paket besteht insbesondere aus folgenden Maßnahmen:
Degressive Abschreibung für Unternehmen
Die kürzlich abgeschaffte, degressive Abschreibung für Unternehmen soll – befristet auf zwei Jahre – wieder eingeführt werden. Der Abschreibungssatz auf bewegliche Wirtschaftsgüter soll 25 Prozent betragen. Diese Abschreibung wird für Investitionen in den Jahren 2009 und 2010 gelten.
Handwerkerleistungen steuerlich stärker absetzbar
Bislang können seit 2006 Handwerkerleistungen in den eigenen vier Wänden zu einer Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent führen. Die Steuerermäßigung ist aber auf Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 3.000 begrenzt (Ermäßigungsbetrag daher maximal EUR 600). Dieser Höchstbetrag soll – zunächst ebenfalls auf zwei Jahre befristet – verdoppelt werden. Nach zwei Jahren will die Regierung dann über die Auswirkung dieser steuerlichen Förderung beraten.
Kfz-Steuerbefreiung für Neufahrzeuge
Neu zugelassene Pkw werden zumindest für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Bundeswirtschaftsminister Glos wies darauf hin, dass diese Regelung ab sofort – auch für vor dem 5. November 2008 zugelassene Pkw – gilt. Pkw, die die Schadstoffnorm Euro 5 oder Euro 6 erfüllen, sollen zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Die Steuerbefreiung endet aber in jedem Fall am 31. Dezember 2010.