Die Bundesregierung hat am heutigen Vormittag den einheitlichen Beitragssatz in der Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Zum Start des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung – für alle gesetzlichen Kassen bindend – festgeschrieben. Dieser wird sich auf 15,5% belaufen und bis zum Jahr 2011 gelten.
Durch den einheitlichen Satz wird der derzeitige Beitragswettbewerb der Kassen eingeschränkt. Gleichzeitig werden Krankenkassen mit hohen Ausgaben gezwungen, besser mit ihren Einnahmen zu haushalten, da diese pro Versichertem nur eine Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds bekommen. Bei der Zuweisung werden insbesondere Alter und Geschlecht der versicherten Person berücksichtigt.
Sollte eine Krankenkasse mit dem zugewiesenen Betrag nicht auskommen, kann sie vom Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn dieser Beitrag höher als acht Euro liegt, wird er auf ein Prozent des Einkommens beschränkt.