Am 01.08.2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) damit begonnen, allen Bürgerinnen und Bürgern die persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und die Daten, die zu dieser IdNr. gespeichert sind, mitzuteilen.
Aufgrund der Anzahl der bundesweit zu versendenden Mitteilungen wird sich die Zustellung voraussichtlich über drei Monate hinziehen.
Die Identifikationsnummer soll von den Finanzämtern zunächst nur für die Einkommensteuer, später aber auch für andere Steuerarten verwendet werden.
Ab dem 01.10.2008 wird auf allen ausgehenden Schreiben der Finanzämter, die die Einkommensteuer betreffen, zusätzlich zur Steuernummer auch die Identifikationsnummer angegeben.