26.06.2008 Bundestag entscheidet über GmbH-Recht und Kapitalbeteiligungen

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) soll grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden. Existenzgründungen sollen erleichtert und die Registereintragung von GmbHs beschleunigt werden. Die GmbH soll international wettbewerbsfähig sein. Missbrauchsfälle am Ende des Lebens der GmbH sollen bekämpft werden.

Unter anderem ausschlaggebend für die Reform des GmbH-Rechts ist die mittlerweile auch in Deutschland häufig anzutreffende britische Limited. Die Limited kann bereits mit einem Stammkapital von einem britischen Pfund (etwa EUR 1,50) gegründet werden. Bei der GmbH sind es aktuell immer noch mindestens EUR 25.000.

Einer der Eckpfeiler der Reformvorhaben ist die Modernisierung des GmbH-Rechts: Damit möchte die Bundesregierung die Gründung von „Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ verbilligen und beschleunigen. Der Gesetzentwurf wurde heute vom Parlament angenommen.

Zum einen soll das Mindeststammkapital für eine hermömmliche GmbH von derzeit EUR 25.000 auf EUR 10.000 herabgesetzt werden. Zum anderen soll es eine Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) mit einem Stammkapital ab einem Euro als Pendant zur britischen Limited geben. Darüber hinaus soll die Gründung dieser Mini-GmbH neben Notarkosten von etwa EUR 30 bis EUR 40 Registergebühren für die Eintragung von etwa EUR 100 auslösen.

Das Reformvorhaben der Bundesregierung ist zu begrüßen, zumal eine Mini-GmbH (anders als die Limited) ausschließlich den deutschen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen würde. Ferner düfte es hierdurch zukünftig attraktiver sein, ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu führen. Ob es auch eine UG & Co. KG (Unternehmergesellschaft ab einem Euro Stammkapital & Co. KG) geben wird, bleibt derzeit noch offen, ist aber aus meiner Sicht durchaus denkbar.

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