08.04.2008 Wohn-Riester / Eigenheimrente auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat heute die sogenannte Eigenheimrente – auch Wohn-Riester genannt – beschlossen. Die Änderungen sollen bereits rückwirkend ab dem 01.01.2008 gelten.

Die bisherigen Regelungen zu einem Riester-Renten-Vertrag sahen vor, dass ab einem in den Vertrag eingezahlten Guthaben von mindestens 10.000 EUR maximal 50.000 EUR für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder eines Hauses im Inland entnommen werden dürfen. Das entnommene Geld muss bis zum 65. Geburtstag wieder in den Vertrag eingezahlt worden sein. Wichtig ist, dass nur eingezahltes Kapital entnommen werden kann. Ein Darlehen wird durch diesen Vertrag nicht gewährt.

Nach dem nunmehr eingebrachten Gesetzesentwurf sollen zukünftig bis zu hundert Prozent entnahmefähig sein (keine Beschränkung mehr auf 50.000 EUR). Ferner soll die Einzahlung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr nötig sein.

In der Praxis sind in der Vergangenheit solch hohe Summen selten zustande gekommen, da Interessierte nach Vertragsabschluss oftmals nur den minimalen Betrag zur maximalen steuerlichen Förderung eingezahlt haben. Fraglich ist, ob die Gesetzesänderung den Riester-Vertrag attraktiver macht.

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich der Gesetzesentwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens entwickeln wird.

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