23.03.2008 Pendlerpauschale – hin und her

Vor dem Hintergrund hoher Benzinpreise hat CSU-Chef Erwin Huber vorgeschlagen, die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer zu gewähren und somit die Rechtslage des Jahres 2006 wieder herzustellen.

Seit dem 01.01.2007 sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich absetzbar.

Die politischen Meinungen zu Hubers Vorstoß sind zweigeteilt. CDU-Wirtschaftsexperte Laurenz Meyer kritisierte, dass die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale den Staatshaushalt 2,5 Milliarden Euro kosten würde.

Zustimmung erhielt Huber von Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine und FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms. Die Linkspartei hatte genau diesen Vorschlag in den Bundestag eingebracht. Solms begrüßt Hubers Forderung zur Entlastung der Arbeitnehmer und des kleinen Mittelstands.

Auch NRW-Finanzminister Helmut Linssen gibt Huber Rückdeckung. Viele Menschen müssten einen Tag in der Woche arbeiten, nur um die Benzinkosten für den Weg zur Arbeit zu verdienen.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits am 23.01.2008 sein Urteil zur Pendlerpauschaleveröffentlicht und die aktuelle Rechtslage für verfassungswidrig befunden. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.

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