Das Bundesverfassungsgericht ist einem Urteil des Bundesfinanzhofs gefolgt und hat heute entschieden, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nach derzeitiger Rechtslage nicht in ausreichendem Umfang zu einer steuerlichen Entlastung führen.
Die Richter des zweiten Senats argumentierten, dass zum notwendigen Existenzminimum nicht nur Nahrung, Wohnung und Kleidung sondern auch ein sondern auch eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherungsschutz gehört.
Geklagt hatte eine Rechtsanwalt – Vater von sechs Kindern – der für seine gesamte Familie im Jahre 1997 insgesamt gut DM 36.000 an Krankenversicherungsbeiträgen zahlte. Insgesamt machte er sog. Sonderausgaben in Höhe von DM 66.000 geltend.
Die Rechtslage 1997 ermöglichte ihm einen steuerlichen Abzug von gerade einmal DM 19.830. Das reiche nicht aus, so die Richter im vorliegenden Urteil.
Leider wirkt das Urteil nicht für die Vergangenheit oder den aktuellen Veranlagungszeitraum. Eine Neuregelung muss der Gesetzgeber bis zum Jahre 2010 schaffen.
Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvL 1/06