Bislang konnten Erben die vom Erlasser erwirtschafteten und einkommensteuerlich nicht ausgeglichenen Verluste in Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Geltendmachung beruhte auf bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und sogar der Auffassung der Finanzverwaltung.
In einem heute veröffentlichten Urteil hält der Bundesfinanzhof hieran nicht mehr fest und änderte nunmehr seine Rechtsprechung – zum Nachteil der Steuerbürger.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes gilt die geänderte, nachteilige Rechtsprechung für sog. Bestands- und Neufälle erst ab dem 13.03.2008. Aber das ist nur ein kleines „Trostpflaster“.